Grenzstreitigkeiten mit Nachbarn gehören zu den häufigsten Konflikten im Zusammenhang mit Liegenschaften. Oft entstehen sie, wenn der genaue Verlauf einer Grundstücksgrenze nicht eindeutig geklärt ist. Als erfahrenes Vermessungsbüro in Villach und Kärnten sorgen wir mit objektiven und genauen Vermessungen für Klarheit – und unterstützen Sie dabei, Konflikte einvernehmlich und rechtssicher zu lösen.
Grenzstreitigkeiten entstehen, wenn sich Nachbarn nicht über den Verlauf einer Grundstücksgrenze einig sind. Häufig geht es um Zäune, Mauern oder Bauprojekte, die entlang oder nahe der Grenze errichtet werden sollen. In solchen Fällen ist eine objektive Vermessung entscheidend, um eine rechtsgesicherte Lösung zu erzielen.
Häufig entstehen Grenzstreitigkeiten durch unklare Grenzverläufe, fehlende Katastereintragungen oder wenn Zäune und Mauern ohne Vermessung und ohne Beiziehung der Nachbarn gesetzt werden.
Am besten durch eine objektive Vermessung durch ein befugtes Vermessungsbüro. Auf dieser Grundlage lassen sich in der Regel Konflikte lösen, indem die Grenzen nach fachgerechter Beratung einvernehmlich festgelegt werden.
Das Vermessungsbüro ist aufgrund seiner fachlichen Kompetenz prädestiniert, Grenzstreitigkeiten zu schlichten. Durch objektive Vermessung und fachgerechte Beratung können Konflikte häufig außergerichtlich gelöst werden.
Sollte keine einvernehmliche Lösung möglich sein, werden Vermessungsbüros oftmals als Sachverständige bei Gericht beigezogen.
Nein. In der Regel werden Grenzstreitigkeiten außergerichtlich und einvernehmlich gelöst. Erst wenn keine Einigung zustande kommt, kann eine gerichtliche Entscheidung notwendig werden.
Grundsätzlich können die Eigentümer der betroffenen Grundstücke ein befugtes Vermessungsbüro beauftragen, um den Grenzverlauf fachlich und rechtlich klären zu lassen.
Ja. Eine Grenzfeststellung durch ein befugtes Vermessungsbüro und die Eintragung in den Kataster schaffen rechtliche Verbindlichkeit. Voraussetzung dafür ist ein Grenzverhandlungsprotokoll, welches von den Parteien zu unterfertigen ist und die Verfassung einer entsprechenden Grenzfeststellungsurkunde.
Die Kosten können je nach Situation vom Auftraggeber getragen oder zwischen den beteiligten Parteien aufgeteilt werden. Wir beraten Sie gerne individuell.
Das hängt von der Kooperationsbereitschaft der beteiligten Parteien und – wenn der Konflikt nicht außergerichtlich gelöst werden kann – von den behördlichen Verfahren ab. Eine außergerichtliche Streitbeilegung bzw. Vermessung mit anschließender Eintragung in den amtlichen Kataster ist innerhalb weniger Wochen erledigt.
Gerichtliche Verfahren können sich in die Länge ziehen und oftmals bis zu einem Jahr oder auch länger dauern.