Sie möchten wissen, wo Ihre tatsächliche Grenze verläuft oder Ihre Liegenschaft in rechtsgesicherte Parzellen teilen? Als erfahrenes Vermessungsbüro in Villach und Kärnten bieten wir Ihnen genaue Grenzfeststellungen und Grundstücksteilungen an, die Klarheit schaffen, Streitigkeiten vermeiden und den Wert Ihrer Immobilie erhöhen.
Grenzfeststellung bedeutet die rechtlich verbindliche Bestimmung der Grundstücksgrenzen. Sie schafft Klarheit, ist Voraussetzung für allfällige Baumaßnahmen und wird im Kataster eingetragen.
Grundstücksteilung bezeichnet die Aufteilung einer Liegenschaft in mehrere Perzellen bzw. Baugrundstücke. Sie ist die Grundlage für Verkäufe, Bauvorhaben oder sonstige Verwertungen.
Eine Grenzfeststellung ist sinnvoll, wenn der Verlauf einer Grundstücksgrenze unklar ist oder die Grenzzeichen nicht mehr vorhanden beziehungsweise verschwunden sind. Notwendig ist eine Grenzfeststellung bei Unstimmigkeiten mit Nachbarn, beispielsweise bei beabsichtigten Zaunerrichtungen oder vor einem Hausbau, um die baubehördlich vorgeschriebenen Grenzabstände einzuhalten.
Das beauftragte Vermessungsbüro hat die Grenze anhand des amtlichen Katasters beziehungsweise anhand von historischen Plänen oder Urkunden, die im Urkundenarchiv des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen digital abgerufen werden können, zu ermitteln und in der Natur als Grundlage für eine Grenzverhandlung, zu der alle betroffenen Parteien eingeladen werden, vorläufig ersichtlich zu machen.
Wenn alle Parteien mit dem Grenzverlauf einverstanden sind und ein entsprechendes Grenzverhandlungsprotokoll unterfertigen, erfolgt die dauerhafte Kennzeichnung der Grenzpunkte und die Errichtung einer Grenzfeststellungsurkunde, welche zusammen mit dem Grenzverhandlungsprotokoll dem Vermessungsamt zur Eintragung in den amtlichen Kataster übermittelt wird.
Werden ganze Grundstücke vermessen und liegen die Unterschriften aller betroffenen Parteien vor, so kann die Umwandlung dieser Grundstücke in den rechtsverbindlichen Grenzkataster erfolgen. Die Eintragung in den Grenzkataster schafft Rechtssicherheit, insofern Grenzstreitigkeiten künftig ausgeschlossen sind; somit gewinnt das Grundstück entsprechend an Wert.
Die digitale Katastralmappe dient nur zur Orientierung beziehungsweise zur Ersichtlichmachung von Grundstücken und ist grundsätzlich nicht rechtsverbindlich. Der Grenzkataster hingegen enthält rechtlich verbindliche Grenzen.
Ja, eine Grundstücksteilung erfordert immer eine Vermessung und die Erstellung einer öffentlichen Vermessungsurkunde. Nur so können die neuen Grundstücksgrenzen exakt festgelegt und im amtlichen Kataster rechtswirksam eingetragen werden.
Zuerst erfolgt die Vermessung und Erstellung eines Teilungsplanes durch ein Vermessungsbüro, genauer durch einen Ingenieurkonsulenten oder eine Ingenieurkonsulentin für Vermessungswesen. Danach wird der Antrag auf Planbescheinigung beim Vermessungsamt und der Antrag auf Teilungsgenehmigung beim Gemeindeamt gestellt.
Werden Wald- oder Ackerflächen geteilt, müssen noch die Genehmigungen von der Forstbehörde und der Grundverkehrskommission eingeholt werden. Auf Basis dieses Teilungsplanes wird dann von einem Notariat oder einer Anwaltskanzlei ein Kauf-, Tausch- oder Schenkungsvertrag errichtet und zusammen mit dem Teilungsplan und allen Bescheiden dem Grundbuchsgericht zur grundbücherlichen Durchführung überreicht.
Erst dann entstehen im Kataster beziehungsweise im Grundbuch eigenständige Grundstücke.
Wenn keine besonderen Hindernisgründe vorliegen, in der Regel zwischen drei bis sechs Monaten. Die Dauer hängt insbesondere von den behördlichen Verfahren beim Vermessungsamt, Gemeindeamt, Forstbehörde, Grundverkehrsbehörde, Finanzamt und Grundbuch ab.